Veröffentlicht am 31.07.2026
Von Burcu Bostan | Lesezeit: 3 min
Baustellen gehören zu den anspruchsvollsten Bereichen im Straßenverkehr. Fahrstreifen werden schmaler, Markierungen ändern sich und die erlaubte Geschwindigkeit kann innerhalb weniger hundert Meter mehrfach herabgesetzt werden. Wer eine Temporeduzierung zu spät erkennt, kann deshalb schnell deutlich zu schnell unterwegs sein.
Besonders auf Autobahnen ist der Unterschied zwischen dem vorher erlaubten und dem neuen Tempo häufig groß. Aus Tempo 120 werden zunächst 100, kurz darauf 80 und vor einer engen Fahrbahnverschwenkung möglicherweise nur noch 60 km/h. Bereits ein übersehenes Schild kann dadurch zu einer erheblichen Überschreitung führen.
Ein Baustellen-Blitzer bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine strengere Sonderstrafe verhängt wird. Entscheidend sind die zulässige Geschwindigkeit am Messort, der Messwert nach Abzug der Toleranz und die Einordnung des Verstoßes als innerorts oder außerorts.
Darüber hinaus können weitere Regelverstöße hinzukommen. Wer zu schnell fährt, zu dicht auffährt oder beim Spurwechsel andere gefährdet, muss möglicherweise mit mehreren Vorwürfen rechnen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Folgen drohen und wann eine genaue Prüfung des Bescheids sinnvoll sein kann.
Nein, einen besonderen Baustellenzuschlag sieht der Bußgeldkatalog nicht vor. Maßgeblich sind die Höhe der Überschreitung, der genaue Messort und mögliche zusätzliche Verstöße.
Bei einem Pkw wird ab 21 km/h über dem erlaubten Tempo regelmäßig ein Punkt eingetragen. Ein reguläres Fahrverbot droht innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h Überschreitung
Ein Einspruch ist möglich und kann insbesondere bei Zweifeln an der Beschilderung, der Messung oder der Fahrerzuordnung sinnvoll sein. Er muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingehen.
Der Bußgeldkatalog behandelt einen Tempoverstoß in einer Baustelle zunächst wie jede andere Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Geldbuße wird also nicht allein deshalb erhöht, weil sich die Messstelle zwischen Absperrbaken oder in einem vorübergehend eingerichteten Fahrbahnbereich befand.
Trotzdem werden in Baustellen schnell die Schwellen für Punkte und Fahrverbote erreicht. Der wesentliche Grund dafür ist die häufig starke Herabsetzung des Tempolimits. Wird eine Reduzierung von 100 auf 60 km/h übersehen, liegt die Überschreitung nicht nur bei wenigen Kilometern pro Stunde.
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit, die nach dem vorgesehenen Toleranzabzug verbleibt. Dieser Wert wird mit der am Messort erlaubten Höchstgeschwindigkeit verglichen. Schon eine geringe Differenz kann die Sanktion verändern, wenn der bereinigte Messwert knapp oberhalb oder unterhalb einer wichtigen Grenze liegt.
Auch der Ort des Verstoßes spielt eine wesentliche Rolle. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind einige Bußgelder höher. Außerdem beginnt das reguläre Fahrverbot dort bereits bei einer geringeren Überschreitung als außerhalb geschlossener Ortschaften.
Kommen weitere Verstöße hinzu, kann der Bescheid mehrere Vorwürfe enthalten. Das ist beispielsweise möglich, wenn neben der Geschwindigkeitsüberschreitung auch ein erheblicher Abstandsverstoß festgestellt wurde.
Situation |
Mögliche Folge |
|---|---|
Bis 20 km/h zu schnell |
Regelmäßig Geldbuße ohne Punkt |
Ab 21 km/h zu schnell |
Geldbuße und mindestens 1 Punkt |
Hohe Überschreitung |
Geldbuße, Punkte und Fahrverbot |
Wiederholter Tempoverstoß |
Zusätzliches Fahrverbot möglich |
Weitere Regelverstöße |
Zusätzliche Sanktionen möglich |
Wird ein förmlicher Bußgeldbescheid erlassen, kommen zu der Geldbuße regelmäßig Gebühren und Auslagen hinzu. Der zu zahlende Gesamtbetrag liegt daher über dem eigentlichen Regelsatz aus der Bußgeldtabelle.
Für die Auswahl der richtigen Bußgeldtabelle ist entscheidend, wo sich die Messstelle befand. Eine Baustelle innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wird nach den innerörtlichen Regelsätzen bewertet. Auf Landstraßen und Autobahnen gelten dagegen meistens die außerörtlichen Sätze.
Eine Autobahnbaustelle ist zwar in der Regel außerorts gelegen. Ausschlaggebend bleibt jedoch die konkrete Lage des Messorts. Die Art der Straße allein ersetzt deshalb nicht die Prüfung, ob sich der betreffende Abschnitt innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befand.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Regelfolgen für gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Pkw. Für Lkw, Busse, Fahrzeuge mit Anhänger und andere Fahrzeugarten können abweichende Vorschriften gelten.
Km/h zu schnell |
Innerorts |
Außerorts |
|---|---|---|
Bis 10 km/h |
30 Euro |
20 Euro |
11-15 km/h |
50 Euro |
40 Euro |
16-20 km/h |
70 Euro |
60 Euro |
21-25 km/h |
115 Euro und 1 Punkt |
100 Euro und 1 Punkt |
26-30 km/h |
180 Euro und 1 Punkt |
150 Euro und 1 Punkt |
31-40 km/h |
260 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot |
200 Euro und 1 Punkt |
41-50 km/h |
400 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot |
320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h |
560 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot |
480 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot |
61-70 km/h |
700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot |
600 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot |
Über 70 km/h |
800 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot |
700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot |
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Regelsätze. Die konkrete Bewertung kann sich verändern, wenn besondere Umstände vorliegen oder die Behörde von einer vorsätzlichen Begehung ausgeht.
Vorsatz bedeutet vereinfacht, dass der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung kannte und sie bewusst missachtete. Eine solche Bewertung darf nicht ohne Weiteres unterstellt werden, kann bei einer besonders deutlichen Überschreitung jedoch eine Rolle spielen.
Bei einem Pkw bleibt eine Überschreitung von bis zu 20 km/h im Regelfall ohne Punkt. Ab 21 km/h über dem erlaubten Tempo wird grundsätzlich mindestens ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Innerorts sieht der Bußgeldkatalog bei 31 bis 40 km/h zu schnell bereits zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Außerorts wird derselbe Geschwindigkeitsbereich mit einem Punkt geahndet. Dort beginnt das reguläre Fahrverbot erst ab 41 km/h Überschreitung.
Bei besonders hohen Geschwindigkeitsverstößen kann das Fahrverbot auf zwei oder drei Monate steigen. Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum. Es ist nicht mit einer dauerhaften Entziehung der Fahrerlaubnis gleichzusetzen.
Zusätzlich ist die sogenannte Wiederholungstäterregel zu beachten. Wurde wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt und folgt innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft ein weiterer Verstoß von mindestens 26 km/h, kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht.
Für die Berechnung reicht es nicht aus, lediglich zwei Blitzer innerhalb eines Kalenderjahres festzustellen. Entscheidend sind der Zeitpunkt der Rechtskraft und der Tag des neuen Verstoßes.
Ein Fahrverbot kann vor allem für Pendler, Außendienstmitarbeiter und Selbstständige erhebliche Folgen haben. Die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein führt allerdings nicht automatisch dazu, dass auf das Fahrverbot verzichtet wird.
In längeren Baustellen wird die Geschwindigkeit häufig in mehreren Stufen reduziert. So kann zunächst Tempo 100, anschließend Tempo 80 und vor einer engen Verschwenkung Tempo 60 gelten. Jede neue Anordnung soll den Fahrer auf die veränderte Situation vorbereiten.
Ein Tempolimit gilt grundsätzlich ab dem Standort des jeweiligen Verkehrszeichens. Der Fahrer muss seine Geschwindigkeit daher rechtzeitig verringern. Wer erst hinter dem Schild mit dem Abbremsen beginnt, kann am Beginn des beschränkten Bereichs bereits zu schnell sein.
Auch mobile Baustellenschilder sind verbindlich. Dass ein Verkehrszeichen nur vorübergehend aufgestellt wurde oder auf einem mobilen Träger steht, ändert nichts an seiner Bedeutung.
Digitale Anzeigen und Wechselverkehrszeichen können ebenfalls eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeben. Wird wegen eines Staus, einer gefährlichen Fahrbahnführung oder eines Unfalls ein reduziertes Tempo angezeigt, muss diese Anordnung beachtet werden.
Ein bloßes Übersehen eines gut sichtbaren Schildes lässt den Vorwurf normalerweise nicht entfallen. Anders kann es aussehen, wenn Verkehrszeichen verdeckt, verdreht oder widersprüchlich aufgestellt waren.
Das Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer ist kein verlässlicher Maßstab. Selbst wenn mehrere Fahrzeuge beschleunigen, bedeutet dies nicht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde.
Viele Fahrer werden nicht am Eingang, sondern am vermeintlichen Ausgang einer Baustelle geblitzt. Sobald Baumaschinen, Absperrbaken oder Arbeiter nicht mehr zu sehen sind, wird häufig wieder beschleunigt. Das sichtbare Ende der Arbeiten ist jedoch nicht immer mit dem Ende des Tempolimits gleichzusetzen.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann durch ein Aufhebungszeichen beendet werden. Sie kann außerdem durch das Ende sämtlicher Streckenverbote oder durch ein neues Tempolimit ersetzt werden.
Folgt auf Tempo 60 beispielsweise ein Schild mit Tempo 100, gilt ab diesem Verkehrszeichen die neue Höchstgeschwindigkeit. Fehlt eine eindeutige Freigabe, sollte nicht allein aufgrund des Erscheinungsbilds der Straße beschleunigt werden.
Hinter dem eigentlichen Arbeitsbereich können weiterhin schmale Fahrstreifen, provisorische Markierungen oder fehlende Seitenstreifen vorhanden sein. Die baustellenbedingte Gefahr kann daher fortbestehen, obwohl keine Bauarbeiten mehr sichtbar sind.
Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung eindeutig mit einer bestimmten Gefahrenstelle verbunden, kann sie mit dem erkennbaren Ende dieser Gefahr auslaufen. Ob eine solche Verknüpfung bestand, lässt sich im Einzelfall allerdings nicht immer zweifelsfrei beurteilen.
Gerade bei langen Autobahnbaustellen gilt deshalb: Erst nach einer eindeutigen Freigabe beschleunigen und nicht lediglich dem Verhalten anderer Fahrzeuge folgen.
Manche Autofahrer halten eine niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung für unnötig, wenn am Abend oder am Wochenende keine Arbeiten stattfinden. Das Tempolimit bleibt jedoch grundsätzlich verbindlich, solange die Anordnung besteht.
Die Gefahr einer Baustelle hängt nicht allein von der Anwesenheit der Beschäftigten ab. Schmale Spuren, provisorische Fahrbahnmarkierungen, fehlende Seitenstreifen und ungewohnte Verschwenkungen bleiben auch außerhalb der Arbeitszeiten bestehen.
Hinzu kommen Baustellenzufahrten, abgestellte Maschinen und veränderte Fahrbahnoberflächen. Bei Dunkelheit oder Regen können solche Besonderheiten noch schwerer zu erkennen sein.
Die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit stellt zudem nur die äußerste Grenze dar. Nach den allgemeinen Verkehrsregeln muss das Tempo zusätzlich an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst werden.
Bei starkem Regen, schlechter Sicht oder dichtem Verkehr kann daher selbst die ausgeschilderte Geschwindigkeit noch zu hoch sein. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht werden kann.
Das reduzierte Tempo schützt außerdem die Personen im Arbeitsbereich. Zwischen dem vorbeifahrenden Verkehr und den Beschäftigten befinden sich teilweise nur mobile Schutzwände oder Absperrelemente.
Ein Baustellen-Blitzer muss nicht der einzige Grund für einen Bußgeldbescheid sein. In engen und stark befahrenen Baustellen werden häufig auch Abstandsverstöße, riskante Spurwechsel oder missachtete Überholverbote festgestellt.
Der Sicherheitsabstand muss ausreichen, um bei einem plötzlichen Bremsmanöver rechtzeitig reagieren zu können. In Baustellen ist dies besonders wichtig, weil der Seitenstreifen häufig fehlt und weniger Platz zum Ausweichen vorhanden ist.
Bei einem erheblichen Abstandsverstoß können abhängig von Geschwindigkeit und gemessenem Abstand ein Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot drohen. Werden Abstand und Geschwindigkeit gleichzeitig überwacht, kann der Bescheid mehrere Vorwürfe enthalten.
Auch ein Spurwechsel verlangt besondere Aufmerksamkeit. Provisorische Markierungen, kurze Einfädelungsbereiche und unterschiedlich breite Fahrstreifen können das Einordnen erschweren. Der Wechsel darf andere Verkehrsteilnehmer nicht zum starken Bremsen oder Ausweichen zwingen.
Ein ausgeschildertes Überholverbot bleibt auch dann verbindlich, wenn das vorausfahrende Fahrzeug deutlich langsamer fährt. Bei besonders schmalen linken Spuren können außerdem Beschränkungen für breite Fahrzeuge gelten.
Rechts schneller zu fahren ist auf Autobahnen nur in bestimmten Situationen zulässig, etwa bei dichtem oder stockendem Verkehr. Ein gezielter Wechsel auf die rechte Spur, um ein Fahrzeug zu überholen, ist dagegen grundsätzlich nicht erlaubt.
Typischer Verstoß |
Mögliche Folge |
Besondere Gefahr |
|---|---|---|
Zu geringer Abstand |
Bußgeld, Punkte, gegebenenfalls Fahrverbot |
Plötzlicher Rückstau oder starkes Bremsen |
Gefährlicher Spurwechsel |
Bußgeld und bei Gefährdung höhere Sanktion |
Schmale und verschwenkte Fahrstreifen |
Überholverbot missachtet |
Bußgeld und gegebenenfalls Punkt |
Eingeschränkte Fahrbahnbreite |
Unzulässig rechts überholt |
Außerorts regelmäßig Bußgeld und Punkt |
Unerwarteter Wechsel zwischen den Spuren |
Keine Rettungsgasse gebildet |
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot möglich |
Fehlender Seitenstreifen für Einsatzfahrzeuge |
Geschwindigkeitskontrollen sind auch innerhalb von Baustellen zulässig. Zum Einsatz kommen sowohl fest installierte Anlagen als auch mobile Messgeräte, Messanhänger und weitere technische Systeme.
Mobile Anlagen lassen sich besonders flexibel verwenden. Wird die Verkehrsführung verändert, kann auch der Standort der Messstelle an den neuen Bauabschnitt angepasst werden.
Nicht jedes Gerät erzeugt einen auffälligen Lichtblitz. Ein Fahrer kann daher gemessen worden sein, ohne während der Fahrt etwas davon bemerkt zu haben. Der erste Hinweis ist dann häufig ein Anhörungsbogen.
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Für die Sanktion ist anschließend der bereinigte Wert maßgeblich. Die im Bescheid genannte Geschwindigkeit kann deshalb von der ursprünglichen Messung abweichen.
Für jedes Messverfahren gelten bestimmte Vorgaben. Dazu können Anforderungen an den Aufbau, die Gerätekontrolle, die Bedienung und die Dokumentation gehören.
Auch die Zuordnung des Messwerts muss nachvollziehbar sein. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich, muss erkennbar bleiben, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde.
Eine Messung wird nicht allein deshalb fehlerhaft, weil sie in einer Baustelle stattfand. Mobile Anlagen können bei korrekter Aufstellung und Bedienung zuverlässige Ergebnisse liefern. Für einen erfolgreichen Einwand werden daher konkrete Auffälligkeiten benötigt.
Ein wichtiger Prüfpunkt ist die Zuordnung des Messwerts. Befanden sich mehrere Fahrzeuge dicht nebeneinander, muss aus dem Foto und den technischen Unterlagen hervorgehen, welchem Fahrzeug die Geschwindigkeit zugeordnet wurde.
Auch die Fahreridentifizierung kann eine Rolle spielen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist grundsätzlich die fahrende Person verantwortlich. Der Halter des Fahrzeugs muss nicht mit dem Fahrer identisch sein.
Ist das Messfoto unscharf, teilweise verdeckt oder aus einem ungünstigen Winkel aufgenommen, kann die Identifizierung erschwert sein. Ob das Foto trotzdem ausreicht, hängt von den sichtbaren Merkmalen und weiteren Beweismitteln ab.
Bei der technischen Prüfung können unter anderem die Eichung, die Geräteeinstellung, der Messaufbau und die Dokumentation betrachtet werden. Nicht jede Abweichung macht die Messung unwirksam. Sie muss für das Ergebnis oder dessen Zuordnung tatsächlich bedeutsam sein.
Auch die Verkehrszeichen können Anlass für eine Prüfung geben. Waren Schilder verdeckt, stark verdreht oder widersprüchlich angeordnet, kann zweifelhaft sein, welches Tempolimit wirksam galt.
Prüfbereich |
Mögliche Auffälligkeit |
|---|---|
Beschilderung |
Tempolimit nicht eindeutig erkennbar |
Messfoto |
Fahrer oder Kennzeichen undeutlich |
Fahrzeugzuordnung |
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich |
Messgerät |
Zweifel an Eichung oder Einstellung |
Messaufbau |
Vorgaben möglicherweise nicht eingehalten |
Dokumentation |
Messprotokoll oder Nachweise unvollständig |
Ob ein erheblicher Fehler vorliegt, lässt sich häufig erst anhand der Verfahrensakte beurteilen. Der Bußgeldbescheid enthält normalerweise nicht sämtliche technischen Unterlagen zur Messung.
Ein Einspruch ist nicht bei jedem Baustellen-Blitzer automatisch sinnvoll. Entscheidend sind die möglichen Folgen und konkrete Hinweise auf einen Fehler. Ein allgemeiner Verdacht, dass mobile Messgeräte unzuverlässig seien, reicht regelmäßig nicht aus.
Eine genauere Prüfung kann besonders wichtig sein, wenn ein Punkt oder Fahrverbot droht. Auch bei bereits vorhandenen Eintragungen im Fahreignungsregister kann ein weiterer Punkt erhebliche Auswirkungen haben.
Mögliche Ansatzpunkte sind eine unklare Beschilderung, eine zweifelhafte Fahreridentifizierung, mehrere Fahrzeuge im Messbereich oder widersprüchliche Angaben im Bußgeldbescheid.
Bei einer geringen Überschreitung ohne Punkt und ohne konkreten Hinweis auf einen Fehler sollte dagegen abgewogen werden, ob der mögliche Nutzen den Aufwand und das Kostenrisiko rechtfertigt.
Ein Einspruch muss zunächst nicht umfassend begründet werden. Nach seiner Einlegung kann geprüft werden, ob sich aus der Verfahrensakte belastbare Argumente ergeben.
Bleibt die Behörde bei dem Vorwurf, kann die Angelegenheit an das zuständige Gericht weitergeleitet werden. Im weiteren Verfahren ist nicht ausschließlich eine günstigere Entscheidung möglich.
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