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Zu schnell gefahren: alles Wichtige zu Strafen und Einspruch


Veröffentlicht am 20.01.2026 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 3 min

Veröffentlicht am 20.01.2026
Von Burcu Bostan | Lesezeit: 3 min

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Zu schnell gefahren: alles Wichtige zu Strafen und Einspruch

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Zu schnell gefahren und schon drohen Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot? Viele Betroffene sind unsicher, was jetzt richtig ist und ob sie den Vorwurf einfach hinnehmen müssen. Wir erklären Ihnen, welche Folgen eine Geschwindigkeitsüberschreitung haben kann, wie das Verfahren abläuft und wo sich Ansatzpunkte zur Prüfung ergeben. Erfahren Sie, wann es sich lohnt, genauer hinzusehen.

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Zu schnell gefahren: was nun?
  2. Welche Strafen drohen bei einem Tempoverstoß?
  3. Der Bußgeldkatalog 2026 im Überblick
  4. Innerorts und außerorts zu schnell gefahren
  5. Ab wann drohen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot?
  6. Geblitzt worden: So reagieren Sie richtig
  7. Bußgeldbescheid erhalten: Fristen, Prüfung und Fehler
  8. Zu schnell gefahren mit dem Firmenwagen
  9. Zu schnell gefahren in der Probezeit oder im Ausland
  10. Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
  11. Fazit
  12. Weiterführende Informationen
  13. FAQs

FAQs: Die wichtigsten Fragen

Welche Folgen hat zu schnelles Fahren?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird nach festen Regeln verfolgt. Grundlage ist der Bußgeldkatalog 2026, der Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vorsieht. Maßgeblich sind dabei Überschreitungshöhe, Ort des Verstoßes (innerorts/außerorts) und mögliche Voreintragungen. Das Verfahren beginnt meist mit einer Anhörung und endet mit einem Bußgeldbescheid.

Wann drohen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot?

Punkte werden regelmäßig ab 21 km/h Überschreitung eingetragen. Ein Fahrverbot gilt als Warnmaßnahme bei erheblichen oder wiederholten Verstößen. Besonders kritisch sind Überschreitungen ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts sowie wiederholtes Fehlverhalten innerhalb kurzer Zeit.

Wie verhalte ich mich nach Erhalt eines Bußgeldbescheids?

Nach Zustellung läuft eine 14-tägige Einspruchsfrist. Innerhalb dieses Zeitraums sollte der Bescheid auf Messfehler, korrekte Daten, Toleranzabzug und Verjährung geprüft werden. Eine Zahlung gilt rechtlich als Schuldeingeständnis. Gerade bei schwerwiegenden Folgen empfiehlt sich die Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.


Was passiert, wenn man zu schnell gefahren ist?

Wenn Sie zu schnell gefahren sind, setzt in Deutschland ein klar strukturiertes Verfahren ein. Bereits eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung reicht aus, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 3 StVO, der vorschreibt, dass die Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen- und Sichtverhältnissen angepasst sein muss.

Wird ein Verstoß beispielsweise durch eine Geschwindigkeitskontrolle festgestellt, dokumentiert die Behörde Messwert, Tatzeit und Fahrzeugdaten. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog 2026 festgesetzt wird, wie er in der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelt ist.

In vielen Fällen erhalten Betroffene zunächst einen Anhörungsbogen. Dieser dient der Klärung, wer das Fahrzeug geführt hat, und gibt Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das Schweigerecht ergibt sich aus § 55 OWiG.

Besonders wichtig ist die Prüfung, ob Messverfahren, Toleranzabzug und Fahrerzuordnung korrekt vorgenommen wurden. Gerade hier treten in der Praxis häufig Fehler auf. Kommt es anschließend zu einem Bußgeldbescheid, drohen – abhängig von der Schwere des Verstoßes – Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

RechtAktuell.org
Laura R.
Wisst ihr, wie ärgerlich es ist, wenn man überzeugt ist, dass man nicht zu schnell gefahren ist, aber dennoch ein Bußgeld zahlen muss? Mit dem Bußgeldeinspruch-Check von RechtAktuell könnt ihr genau das kostenlos prüfen und euch dagegen wehren!

Zu schnell gefahren: Diese Strafen drohen

Wer zu schnell gefahren ist, muss mit Sanktionen rechnen, die sich nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Ort des Verstoßes richten. Der Bußgeldkatalog 2026 unterscheidet dabei klar zwischen innerorts und außerorts. Bereits geringe Überschreitungen führen zu einem Bußgeldbescheid, während höhere Werte deutlich strengere Folgen haben können. Typische Beispiele sind Fälle wie 30 Zone geblitzt mit 47 oder 55 in 30er Zone, bei denen regelmäßig Punkte oder Fahrverbote drohen.

Entscheidend sind nicht allein die gemessenen km/h. Auch Voreintragungen, Wiederholungstaten und das Gefährdungspotenzial fließen in die Bewertung ein. Wer mehrfach innerhalb kurzer Zeit auffällig wird, kann als beharrlicher Pflichtverletzer eingestuft werden. Das bestätigen auch obergerichtliche Entscheidungen. Besonders relevant sind Überschreitungen von mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts, da hier regelmäßig Punkte im Fahreignungsregister verhängt werden.

Zu den typischen Sanktionen zählen Geldbußen, Punkte in Flensburg und in schweren Fällen ein Fahrverbot. Hinzu kommt, dass sich wiederholte Geschwindigkeitsverstöße negativ auf Versicherungen, laufende Verfahren oder spätere Bewertungen auswirken können. Wer die Systematik der Strafen kennt, kann realistisch einschätzen, ob es sinnvoll ist, gegen den Vorwurf vorzugehen oder nicht.

Bußgeldkatalog 2026 bei Geschwindigkeitsüberschreitung im Überblick

Der Bußgeldkatalog 2026 bildet die verbindliche Grundlage für die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland. Er legt bundeseinheitlich fest, welche Sanktionen bei welchem Tempoverstoß vorgesehen sind. Maßgeblich ist dabei nicht nur die Anzahl der km/h, sondern auch der Ort des Verstoßes und das konkrete Gefährdungspotenzial. Überschreitungen in sensiblen Bereichen wie 30er Zonen oder auf stark frequentierten Bundesstraßen werden deutlich strenger bewertet als vergleichbare Verstöße auf übersichtlichen Strecken.

Rechtlich basiert der Bußgeldkatalog auf der Bußgeldkatalog-Verordnung in Verbindung mit dem OWiG. Neben festen Geldbeträgen sieht er Punktesanktionen und Regelfahrverbote vor. Entscheidend ist die Einordnung des Verstoßes als einfacher Verkehrsverstoß oder als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Diese Differenzierung wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Sanktionen aus.

Wichtig für Betroffene: Der Bußgeldkatalog bildet stets nur den Regelfall eines ordnungsgemäßen Verfahrens ab. In der Praxis können Messfehler, unklare Beschilderung oder formale Mängel dazu führen, dass die vorgesehenen Sanktionen nicht haltbar sind. Genau hier liegt häufig der entscheidende Ansatzpunkt für eine rechtliche Überprüfung des Bußgeldbescheids.

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Innerorts und außerorts zu schnell gefahren: Das sind die Unterschiede

Wer zu schnell gefahren ist, wird nicht pauschal bestraft – entscheidend ist, wo der Verstoß begangen wurde. Der Bußgeldkatalog 2026 unterscheidet klar zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts. Hintergrund ist das unterschiedliche Gefährdungspotenzial: Innerhalb geschlossener Ortschaften treffen hohe Geschwindigkeiten häufiger auf Fußgänger, Radfahrer und Kreuzungsverkehr, während außerorts längere Reaktionsräume bestehen.

Innerorts greifen Sanktionen daher deutlich früher. Bereits ab 21 km/h Überschreitung drohen Punkte, bei höheren Werten regelmäßig auch Regelfahrverbote. Außerorts setzen Punkte erst ab 26 km/h ein, Fahrverbote meist erst bei erheblich höheren Geschwindigkeiten oder bei Wiederholungstaten. Dennoch sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften Tempolimits strikt einzuhalten – insbesondere auf Bundesstraßen, Autobahnen in Baustellen oder bei witterungsbedingten Beschränkungen.

Unabhängig vom Ort gilt: Nicht jede Messung ist automatisch verwertbar. Fehler bei Beschilderung, Messaufbau oder Dokumentation können sowohl innerorts als auch außerorts dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid angreifbar ist. Eine genaue Einordnung des Tatorts ist daher oft der erste Schritt für eine erfolgreiche Prüfung.

Ab wann drohen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot?

Nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung führt sofort zu Punkten oder einem Fahrverbot. Der Bußgeldkatalog 2026 unterscheidet klar zwischen einfachen Verstößen und solchen, die als erheblich verkehrsgefährdend eingestuft werden. Erst ab bestimmten Schwellen greifen Sanktionen, die über ein reines Bußgeld hinausgehen.

Punkte in Flensburg werden regelmäßig eingetragen, wenn die Überschreitung ein bestimmtes Maß erreicht. Maßgeblich sind dabei vor allem die Grenzen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts. Ab diesen Werten wird mindestens ein Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen.

Ein Fahrverbot kommt erst bei deutlich höheren Geschwindigkeiten oder bei wiederholten Verstößen innerhalb von zwölf Monaten in Betracht. Typische Schwellen liegen bei 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts. In diesen Fällen geht der Gesetzgeber regelmäßig von einem groben Pflichtverstoß aus, der ein befristetes Fahrverbot rechtfertigt.

Zusätzlich kann ein Fahrverbot auch dann verhängt werden, wenn mehrere erhebliche Überschreitungen kurz hintereinander erfolgen. Diese sogenannten beharrlichen Pflichtverstöße werden unabhängig von der Höhe des einzelnen Verstoßes bewertet und führen in der Praxis häufig zu weitergehenden Sanktionen.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Flensburg-Punkterechner oder Fahrverbot-Rechner für eine schnelle Einschätzung Ihrer möglichen Konsequenzen.


Neuer Bußgeldkatalog 2026:
Die wichtigsten Bußgeldtabellen



Geblitzt worden: So reagieren Sie richtig

Nach einem Blitzerfoto ist vor allem eines entscheidend: Besonnen reagieren und nichts überstürzen. In vielen Fällen folgt auf die Messung zunächst ein Anhörungsbogen, mit dem die Behörde klären möchte, wer das Fahrzeug geführt hat. Dieser dient ausschließlich der Fahrerermittlung und ist noch kein Bußgeldbescheid.

Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Das Schweigerecht schützt Sie davor, sich selbst zu belasten. Dieses Recht ergibt sich unter anderem aus § 52 StPO und gilt auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Unüberlegte Aussagen oder Rechtfertigungen können später gegen Sie verwendet werden und lassen sich kaum korrigieren.

Sinnvoll ist stattdessen eine fundierte Prüfung der Messung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht. Entscheidend sind dabei Beschilderung, Messverfahren und Toleranzabzug. War das Tempolimit eindeutig erkennbar? Wurde das Messgerät korrekt aufgestellt und bedient? Auch das Blitzerfoto muss eine eindeutige Fahreridentifizierung ermöglichen. Ist dies nicht der Fall, kann der Vorwurf angreifbar sein.

Erst wenn ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, beginnt die 14-tägige Einspruchsfrist. Wer bis dahin strukturiert vorgeht und keine vorschnellen Angaben macht, verbessert die Chancen erheblich, unberechtigte Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog 2026 abzuwehren oder zumindest abzumildern.

Unser Tipp: Mit dem Fristenberechner finden Sie im Handumdrehen heraus, bis wann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich ist.

Bußgeldbescheid erhalten: Fristen, Prüfung und Fehler

Mit dem Zugang eines Bußgeldbescheids beginnt die entscheidende Phase im Verfahren. Ab Zustellung läuft eine 14-tägige Einspruchsfrist. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Besonders wichtig: Eine Zahlung gilt rechtlich als Anerkennung des Vorwurfs und beendet das Verfahren endgültig.

Der Bußgeldkatalog 2026 setzt ein formell und materiell korrektes Verfahren voraus. Deshalb sollte jeder Bußgeldbescheid sorgfältig geprüft werden. Zentrale Punkte sind Tatzeit, Tatort, gemessene Geschwindigkeit und Toleranzabzug. Schon kleine Abweichungen oder Unstimmigkeiten können dazu führen, dass der Bescheid angreifbar ist.

Häufige Fehler betreffen die Zustellung, unvollständige Angaben oder fehlerhafte Messdaten. Auch eine verspätete Verfahrenseinleitung kann zur Verjährung führen. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Regelungen des § 67 OWiG. Wer den Bescheid ungeprüft akzeptiert, verzichtet unter Umständen auf wirksame Verteidigungsansätze.

Gerade wenn Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder hohe Kosten drohen, lohnt sich eine strukturierte Prüfung. Ein rechtzeitig eingelegter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Sanktionen reduzieren oder vollständig verhindern.

Zu schnell gefahren mit dem Firmenwagen: Wer haftet?

Wer mit einem Firmenwagen zu schnell gefahren ist, steht häufig vor Unsicherheit. Rechtlich gilt jedoch ein klarer Grundsatz: Verantwortlich ist immer der Fahrer, nicht das Unternehmen als Halter. Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot treffen ausschließlich die Person, die das Fahrzeug geführt hat. Der Bußgeldkatalog 2026 knüpft Sanktionen stets an das persönliche Fehlverhalten im Straßenverkehr.

In der Praxis erhält zunächst häufig der Arbeitgeber einen Anhörungsbogen, da er als Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Das Unternehmen ist verpflichtet, bei der Fahrerermittlung mitzuwirken. Kann der Fahrer nicht benannt werden oder erfolgt keine ausreichende Mitwirkung, droht eine Fahrtenbuchauflage, die über mehrere Monate hinweg geführt werden muss.

Für Arbeitnehmer kann ein Fahrverbot erhebliche berufliche Konsequenzen haben, etwa bei Außendienst, Montageeinsätzen oder Schichtarbeit. Gerade in solchen Fällen sollte ein Bußgeldbescheid nicht ungeprüft akzeptiert werden. Messfehler oder formale Mängel können dazu führen, dass Sanktionen reduziert oder ganz vermieden werden.

Wer frühzeitig prüft, ob der Vorwurf rechtlich sauber belegt ist, kann berufliche Nachteile minimieren und unnötige Folgekosten vermeiden.

Zu schnell gefahren in der Probezeit oder im Ausland – besondere Regeln und Risiken

Wer in der Probezeit zu schnell gefahren ist, muss mit deutlich strengeren Konsequenzen rechnen als erfahrene Fahrer. In den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerwerb gelten die Sonderregelungen des § 2a StVG. Bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h wird als A-Verstoß gewertet.

Ein solcher A-Verstoß hat unmittelbare Folgen für die Fahrerlaubnis: Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen drohen zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug des Führerscheins. Gerade für junge Fahrer in Ausbildung oder Studium können diese Folgen erhebliche berufliche und persönliche Nachteile nach sich ziehen. Auch hier gilt: Messfehler oder formale Mängel können dazu führen, dass ein Verstoß rechtlich nicht verwertbar ist.

Sind Sie hingegen im Ausland zu schnell gefahren, greifen andere Regeln als in Deutschland. Der Bußgeldkatalog 2026 ist dort nicht unmittelbar anwendbar. Innerhalb der EU können Geldbußen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen grenzüberschreitend vollstreckt werden, etwa auf Grundlage des europäischen Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung von Geldsanktionen.

Besonders tückisch sind abweichende Tempolimits, etwa bei Nässe, auf Landesstraßen oder in Baustellen. In einigen Ländern drohen bereits bei geringen Überschreitungen hohe Geldbußen oder sofortige Fahrverbote. Schreiben aus dem Ausland sollten ernst genommen, aber niemals unüberlegt bezahlt werden. Formfehler, unklare Zustellung oder fehlende Übersetzungen können die Durchsetzbarkeit erheblich einschränken.

Gut zu wissen: Ab 2028 sollen Fahrverbote EU-weit durchgesetzt werden. Damit plant die EU ein einheitliches Vorgehen gegen schwere Verkehrsverstöße.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich immer dann, wenn ernsthafte Konsequenzen drohen – etwa Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld. Entscheidend, ob der Vorwurf rechtlich und technisch einwandfrei belegt wurde. Der Bußgeldkatalog 2026 beschreibt lediglich den Regelfall und setzt ein korrektes Verfahren voraus.

In der Praxis zeigen sich häufig Ansatzpunkte für einen Einspruch. Dazu zählen Messfehler, ein fehlerhafter Toleranzabzug, Probleme bei der Fahrerzuordnung oder formale Mängel im Bescheid selbst. Auch Fristen spielen eine zentrale Rolle: Ist die Verfolgungsverjährung eingetreten oder wurde der Bescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt, darf keine Sanktion mehr verhängt werden.

Wichtig ist, die zweiwöchige Einspruchsfrist unbedingt einzuhalten. Eine vorschnelle Zahlung gilt rechtlich als Anerkennung des Vorwurfs und beendet das Verfahren endgültig. Wer unsicher ist, sollte den Bescheid vorab prüfen lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Akteinsicht beantragen und realistisch einschätzen, ob Erfolgsaussichten bestehen.

Gerade bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein oder bei unklarer Beweislage kann ein Einspruch dazu führen, dass Sanktionen reduziert oder vollständig aufgehoben werden. Wer strukturiert vorgeht und Fristen wahrt, vermeidet Nachteile.


Wichtig zu wissen:

„Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Behörde erhalten haben, müssen Sie das Bußgeld nicht immer zahlen. Oft enthält der Bußgeldbescheid Fehler, wodurch Sie die Strafe und mögliche Punkte in Flensburg vermeiden können.“

Achtung:   Sie haben nur 14 Tage Zeit für den Einspruch.

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Fazit

Wer zu schnell gefahren ist, muss Sanktionen nicht automatisch akzeptieren. Jeder Tempoverstoß folgt einem festen Ablauf, bei dem mehrere Punkte entscheidend sind. Eine Rolle spielen unter anderem der Ort der Überschreitung, die gemessene Geschwindigkeit und mögliche Voreintragungen im Fahreignungsregister. Ebenso zentral ist die Frage, ob Messung, Toleranzabzug und Dokumentation korrekt erfolgt sind.

Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid sollten daher nicht ungeprüft beantwortet oder bezahlt werden. In vielen Verfahren zeigen sich Fehler bei der Messung, Probleme bei Fristen oder formale Schwächen, die den Vorwurf angreifbar machen und eine genaue Prüfung sinnvoll erscheinen lassen.

  • Wer innerorts oder außerorts zu schnell fährt, muss je nach Höhe der Überschreitung mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und unter Umständen einem Fahrverbot rechnen. Innerorts fallen die Sanktionen strenger aus, da dort ein höheres Risiko für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Maßgeblich ist stets der Bußgeldkatalog 2026, der nach Ort und Ausmaß der Überschreitung unterscheidet. Entscheidend bleibt jedoch immer der konkrete Einzelfall und der zugestellte Bescheid.
  • Punkte im Fahreignungsregister drohen in der Regel ab einer Überschreitung von 21 km/h, unabhängig davon, ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde. Ein Fahrverbot ist typischerweise ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts vorgesehen. Zusätzlich kann ein Fahrverbot auch bei wiederholten erheblichen Überschreitungen innerhalb von zwölf Monaten angeordnet werden. Maßgeblich ist dabei nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Vorgeschichte.
  • Ein Bußgeldbescheid sollte immer zunächst auf formale Richtigkeit und Fristeinhaltung überprüft werden. Wichtig ist insbesondere die 14-tägige Einspruchsfrist. Für eine fundierte Prüfung empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht. Dieser nimmt Akteneinsicht, überprüft Messverfahren, Eichung und Dokumentation und kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
  • Häufige Ansatzpunkte sind fehlerhafte Geräteaufstellung, fehlende oder abgelaufene Eichung, Bedienungsfehler oder Störungen durch andere Fahrzeuge. Auch unklare Blitzerfotos können problematisch sein. Ein Verkehrsrechtsanwalt prüft Messprotokolle, Eichnachweise und Bildmaterial systematisch und bewertet die Erfolgsaussichten realistisch.
  • Wer wiederholt zu schnell fährt, riskiert eine zunehmende Punktebelastung, Fahrverbote oder im Extremfall den Entzug der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus kann auch die Kfz-Versicherung reagieren, etwa durch höhere Beiträge oder eine ungünstigere Einstufung. Wiederholte Verstöße gelten als Hinweis auf ein erhöhtes Risikoverhalten.
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Quellen: * Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2108 Bußgeldkatalog-Verordnung (zuletzt abgerufen am 20.01.2026) § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (zuletzt abgerufen am 20.01.2026) Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates der Europäischen Union zur gegenseitigen Anerkennung von Geldsanktionen (zuletzt abgerufen am 20.01.2026)

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