Wer auf einem Parkplatz mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, steht häufig vor der Frage: Wer war im Recht? Die wichtigsten Regeln zur Vorfahrt und Haftung im Überblick.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, zwei Fahrzeuge treffen aufeinander und schon stellt sich die entscheidende Frage: Wer hatte Vorfahrt? Viele Autofahrer gehen davon aus, dass auf Parkplätzen dieselben Regeln gelten wie auf einer normalen Straße. Doch genau das stimmt nicht immer.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass die Regel „rechts vor links“ auf öffentlichen Parkplätzen grundsätzlich nicht automatisch angewendet werden kann (Urteil vom 22. November 2022, Az.: VI ZR 344/21).
Die Entscheidung betrifft öffentlich zugängliche Parkflächen, beispielsweise vor Supermärkten oder Baumärkten. Dort kommt es nach Ansicht der Richter weniger auf starre Vorfahrtsregeln an, sondern vor allem auf gegenseitige Rücksichtnahme und eine angepasste Geschwindigkeit.
Die Richter machten zugleich deutlich, dass die Realität auf Parkplätzen berücksichtigt werden muss: Viele Autofahrer sind überzeugt, dass „rechts vor links“ auch dort gilt.
Deshalb muss jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass andere Fahrer eine vermeintliche Vorfahrt für sich beanspruchen. Wer einfach darauf vertraut, im Recht zu sein, kann bei einem Unfall trotzdem eine Mitschuld tragen.
Im entschiedenen Fall mussten beide Fahrer für den Schaden einstehen. Die Haftung wurde im Verhältnis 30 zu 70 Prozent verteilt. Beide hatten die unübersichtliche Situation nicht ausreichend berücksichtigt. Weil einer der beiden jedoch schneller unterwegs war, musste er den größeren Anteil der Kosten übernehmen.