Burcu Bostan
    Burcu Bostan 03.07.2026 5 Minuten

    Wer nach einem Blitzerfoto auf einen Strohmann setzte, muss seit dem 1. Juli mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Gesetzgeber geht damit gezielt gegen den Punktehandel vor.


    Das Wichtigste in Kürze:
    • Neue Vorschriften erschweren es, den eigentlichen Fahrer durch einen Strohmann zu ersetzen.
    • Wer Verkehrsverstöße gegen Bezahlung auf sich nimmt, muss künftig mit spürbaren Sanktionen rechnen.
    • Die verschärften Regeln sollen verhindern, dass sich Verkehrssünder ihrer Verantwortung entziehen.


    Punktehandel über Strohmänner im Visier

    Wer im Straßenverkehr zu schnell fährt oder eine rote Ampel missachtet, wird schnell mit Einträgen im Fahreignungsregister in Flensburg konfrontiert. Ab acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Um diese Konsequenzen zu vermeiden, wurde in der Vergangenheit versucht, den Verstoß auf andere Personen zu übertragen.

    Dabei kamen sowohl Online-Angebote als auch private Absprachen zum Einsatz, bei denen sogenannte Strohmänner eingebunden wurden. Diese sollten offiziell für den Verkehrsverstoß einstehen, obwohl sie nicht selbst gefahren sind. Ziel war es, Einträge wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu vermeiden.



    Härtere Strafen seit der Gesetzesreform

    Mit der Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes ist diese Vorgehensweise nun klar untersagt. Seit dem 1. Juli ist es verboten, Behörden durch falsche Angaben über die tatsächliche Verantwortlichkeit zu täuschen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 23 StVG.

    Die Sanktionen fallen deutlich spürbarer aus: Es drohen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro, um entsprechende Umgehungsmodelle unattraktiv zu machen. Gleichzeitig soll die korrekte Zuordnung von Verkehrsverstößen wieder konsequent durchgesetzt werden.



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    Quellen & weiterführende Hinweise
    • § 23 StVG
      gesetze-im-internet.de
      Gesetzesnorm aus dem Straßenverkehrsgesetz zur Regelung von Verstößen im Zusammenhang mit Täuschung und missbräuchlichen Angaben; zuletzt abgerufen am 03.07.2026.

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