Burcu Bostan
    Burcu Bostan 20.11.2025 5 Minuten
    Der Audi Rückruf für Plug-in-Hybride der Oberklasse sorgt für Verunsicherung: Weltweit müssen tausende Fahrzeuge in die Werkstatt, weil es im Hochvoltbatteriesystem zu einer Überhitzung kommen kann.

    Was bedeutet das für Betroffene und welche Rechte stehen Verbrauchern bei einer sicherheitsrelevanten Rückrufaktion zu?

    Das Wichtigste in Kürze:

    • Weltweit sind über 18.600 Audi Q7, Q8 und A8 Plug-in-Hybride aus dem Produktionszeitraum 22.08.2019 bis 31.07.2024 vom Rückruf erfasst
    • Grund ist ein mögliches Fehlverhalten der Batteriesteuerung mit erhöhter Gefahr der Überhitzung einzelner Zellmodule.
    • Das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht die Maßnahme unter der Referenznummer 15663R; die Werkstattprüfung und Software-Updates sind für Halter kostenlos.
    • Betroffene Fahrzeuge sollten vorsorglich im Freien geparkt und beim Laden aufmerksam überwacht werden.
    • Verbraucher haben neben der Rückrufmaßnahme unter Umständen weitere Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche.


    Audi-Rückrufaktion: Das steckt dahinter

    Vom aktuellen Rückruf erfasst sind ausschließlich Plug-in-Hybrid-Versionen der Baureihen Q7, Q8 und A8. Nach Angaben des Herstellers stammen die betroffenen Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 22. August 2019 bis zum 31. Juli 2024; in Deutschland sind mehrere tausend Fahrzeuge registriert.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stuft die Aktion als sicherheitsrelevant ein und führt sie unter der Referenznummer 15663R. Audi ist verpflichtet, alle betroffenen Halter zu informieren und eine kostenfreie Abhilfemaßnahme anzubieten.

    In den Vertragswerkstätten wird das Hochvoltbatteriesystem geprüft, die Batteriesteuerung diagnostiziert und ein Software-Update aufgespielt; bei Auffälligkeiten können zusätzliche Bauteile oder ganze Module der Hochvoltbatterie ersetzt werden.

    Wichtig: Rückrufmaßnahmen dieser Art dienen Ihrem Schutz. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin in einer autorisierten Audi-Werkstatt, selbst wenn bisher keine Störungen oder Fehlermeldungen aufgetreten sind. Nehmen Sie auch das Schreiben zum Termin mit.



      Die Teilnahme an einer sicherheitsrelevanten Rückrufaktion ist für Halter kostenlos.

      Werkstatt, Diagnose und notwendige Ersatzteile trägt der Hersteller. Verzögert ein Halter den Rückruf, kann dies im Schadensfall zu Beweisproblemen führen und sich negativ auf mögliche Ansprüche auswirken.

    Bin ich vom Rückruf betroffen?

    Mit dem offiziellen Rückruf-Check von Audi können Sie online prüfen, ob Ihr Fahrzeug von der Rückrufaktion betroffen ist. Halten Sie hierfür Ihre Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bereit.



    Wie verhalte ich mich als Betroffener?

    Die Hinweise aus dem Rückrufschreiben sollten genau beachtet werden; die Nutzung des Fahrzeugs ist – soweit Audi dies nicht anders vorgibt – meist weiterhin möglich, aber mit erhöhter Vorsicht verbunden.

    Zeigt das Fahrzeug Warnmeldungen im Zusammenhang mit der Hochvoltbatterie an, treten ungewöhnliche Gerüche auf oder erwärmt sich der Bereich rund um den Ladeanschluss stark, sollte das Laden sofort abgebrochen und das Fahrzeug gesichert abgestellt werden.

    Parken Sie betroffene Plug-in-Hybride nach Möglichkeit im Freien und nicht in geschlossenen Garagen. Das reduziert das Risiko von Folgeschäden, falls es tatsächlich zu einem thermischen Ereignis kommen sollte.



    Autotechniker überprüft SOH-Zustand der Batterie mit einem drahtlosen Scanner-Tool
    Betroffene Modelle können beim Ladevorgang überhitzen.

    Auch Fahrer anderer Marken können aus dem Audi-Rückruf lernen: Bei modernen Fahrzeugen mit Hochvoltbatterien oder komplexen Assistenzsystemen sollten Rückrufschreiben und Herstellerhinweise ernst genommen werden. Wer unsicher ist, kann frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, bevor es zu einem Schaden oder einer Auseinandersetzung mit dem Hersteller oder Händler kommt.



    Audi Brandgefahr Plug-in-Hybrid: Rechte der Fahrzeughalter

    Rechtlich bewegt sich die Rückrufaktion im Spannungsfeld zwischen Produktsicherheitsrecht, Straßenverkehrsrecht und Kaufrecht. Hersteller wie Audi sind nach dem Produktsicherheitsgesetz (u. a. § 6, § 26 ProdSG) verpflichtet, von ihren Produkten ausgehende Risiken zu überwachen und bei Gefahren unverzüglich geeignete Maßnahmen – etwa Rückrufe – zu ergreifen sowie die zuständigen Behörden wie das KBA zu informieren.

    Parallel dazu können sich für Betroffene Ansprüche aus dem Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB) ergeben, wenn sich ein technisches Problem als Sachmangel herausstellt. Kommt es etwa trotz Rückruf zu einem Schaden, können neben der kostenlosen Nachbesserung auch Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Ob dies im Einzelfall greift, hängt von vielen Faktoren ab – z. B. bisherigen Reparaturen, der Nutzung und dem konkreten Schadensbild.



      Der hier geschilderte Audi-Rückruf ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Betroffene sollten Dokumente wie Kaufvertrag, Serviceheft, Rückrufschreiben und Werkstattrechnungen sorgfältig aufbewahren.

      Diese Unterlagen sind entscheidend, um im Streitfall nachweisen zu können, welche Informationen vorlagen und welche Maßnahmen durchgeführt wurden.



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    Quellen
    • Audi Kundenservice – Feldmaßnahmen & Rückruf-Check
      Audi AG • Online-Abfrage zu Feldmaßnahmen und Rückrufaktionen
      Herstellerportal zur Prüfung von Audi Rückrufen anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN); zuletzt abgerufen am 20.11.2025.
    • § 6 ProdSG – Pflichten der Hersteller
      Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) • § 6 ProdSG
      Gesetzliche Pflichten von Herstellern zur Produktbeobachtung und Gefahrenabwehr, einschließlich Information der Behörden; zuletzt abgerufen am 20.11.2025.
    • § 26 ProdSG – Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden
      Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) • § 26 ProdSG
      Regelungen zu behördlichen Eingriffsbefugnissen bei Sicherheitsmängeln, einschließlich Anordnung und Überwachung von Rückrufen; zuletzt abgerufen am 20.11.2025.
    • § 434 BGB – Sachmangel
      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) • § 434 BGB
      Zentrale Norm zu Mängelrechten beim Kaufvertrag, relevant für Ansprüche von Fahrzeughaltern bei technischen Defekten; zuletzt abgerufen am 20.11.2025.
    • Verbraucherzentrale – Rückrufaktionen wegen Sicherheitsmängeln
      Verbraucherzentrale • Informationen zu Kundenrechten bei Rückrufen
      Praxisnahe Erläuterungen zu Rechten und Pflichten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Produkt- und Fahrzeugrückrufen; zuletzt abgerufen am 20.11.2025.

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