Burcu Bostan
    Burcu Bostan 14.07.2026 5 Minuten

    Die zum 1. Juli 2026 in Kraft getretene StVG-Novelle gibt den Behörden mehr Zeit und verschärft zugleich das Vorgehen gegen bewusst falsche Fahrerangaben.


    Das Wichtigste in Kürze:


    Gesetzgeber geht gegen den Punktehandel vor

    Das bewusste Verschieben von Punkten auf eine andere Person kann seit dem 1. Juli 2026 gesondert geahndet werden. Die neue Vorschrift erfasst sowohl falsche Angaben zur Person des Fahrers als auch das Anbieten, Vermitteln oder Organisieren entsprechender Absprachen. Abhängig von den Umständen des Falls ist ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro möglich.



    Längere Frist für die Verfolgung von Verkehrsverstößen

    Bußgeldbehörden steht bei vielen Verkehrsordnungswidrigkeiten nun mehr Zeit zur Verfügung. Die anfängliche Verjährungsfrist wurde zum 1. Juli 2026 grundsätzlich von drei auf sechs Monate verlängert. Ermittlungen zur Fahreridentität können dadurch länger dauern. Auch Anhörungsschreiben oder Bußgeldbescheide dürfen später zugestellt werden als nach der früheren Rechtslage.



    Digitale Fahrzeuge sollen den Parkraum überwachen

    Für die Kontrolle kostenpflichtiger und bewirtschafteter Parkflächen eröffnet die Reform neue Möglichkeiten. Kommunen dürfen sogenannte Scancars einsetzen, die Kennzeichen parkender Autos erfassen und mit elektronisch gespeicherten Parkberechtigungen abgleichen. Ob solche Kontrollfahrzeuge tatsächlich zum Einsatz kommen, bleibt jedoch eine Entscheidung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Eine flächendeckende Einführung folgt aus der Gesetzesänderung nicht.



    Der Führerscheinnachweis soll digital werden

    Mit der Novelle wurde der rechtliche Rahmen für einen Führerschein auf dem Smartphone geschaffen. Vorgesehen ist, dass Autofahrer ihre Fahrerlaubnis künftig bei Kontrollen innerhalb Deutschlands digital nachweisen können. Bis dahin sind allerdings noch technische und organisatorische Vorbereitungen erforderlich. Die bisherige Führerscheinkarte wird deshalb nicht bereits durch das Inkrafttreten der neuen Vorschriften ersetzt.



    Neue Monatsfrist bei bestimmten Fahrverboten

    Bereits seit dem 1. Juni 2026 gilt eine Erleichterung für bestimmte Wiederholungstäter. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen müssen sie ein erneut verhängtes Fahrverbot nicht mehr unmittelbar mit Eintritt der Rechtskraft beginnen. Für die Abgabe des Führerscheins kann ihnen nun ein Zeitraum von bis zu einem Monat bleiben. Die Regelung gilt jedoch nicht automatisch für jeden Autofahrer, der bereits früher verkehrsrechtlich aufgefallen ist.



    Die Neuerungen erreichen den Verkehrsalltag schrittweise

    Die verlängerte Verjährungsfrist, das Verbot des Punktehandels und die geänderte Regelung zum Fahrverbot können bereits unmittelbar Auswirkungen haben. Bei Scancars und dem digitalen Führerschein schafft das Gesetz dagegen zunächst die notwendigen Voraussetzungen. Wann Autofahrer diese Anwendungen praktisch nutzen oder im Straßenbild wahrnehmen werden, richtet sich nach der weiteren Umsetzung durch Behörden und Kommunen.



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    Quellen & weiterführende Hinweise

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