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EU verschärft technische Anforderungen
Neue Assistenzsysteme: Pflicht ab 2026
EU verschärft technische Anforderungen
Assistenzsysteme prägen das Fahrerlebnis moderner Fahrzeuge immer stärker. Was für manche nach technischer Überfrachtung klingt, ist rechtlich gewollt: Bereits 2024 wurden erste Systeme verpflichtend eingeführt, weitere kommen ab 2026 hinzu.
Die neuen Vorgaben beruhen auf erweiterten europäischen Sicherheitsvorschriften, die darauf abzielen, Verkehrsunfälle und schwere Personenschäden weiter zu reduzieren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lassen sich 88 Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf menschliche Fehler wie überhöhte Geschwindigkeit oder Missachtung der Vorfahrt zurückführen.
Assistenzsysteme sollen diese Risiken minimieren, indem sie Gefahrensituationen frühzeitig erkennen und den Fahrer warnen oder selbstständig eingreifen. Die Regelungen gelten unabhängig vom Kaufdatum eines Fahrzeugs – entscheidend ist allein, ob die gesetzlich vorgeschriebene Technik vorhanden ist.
1. Erweiterter Kopfaufprallschutz: Die Fahrzeugfront wird so ausgelegt, dass Fußgänger und Radfahrer bei einer Kollision besser geschützt werden.
2. Notbremssystem für Fußgänger und Radfahrer: Erkennt gefährdete Verkehrsteilnehmer vor dem Fahrzeug und bremst bei drohender Kollision automatisch.
3. Notfall-Spurhalteassistent: Warnt beim unbeabsichtigten Verlassen der Fahrspur und greift lenkend ein, wenn der Fahrer nicht reagiert.
4. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA): Unterstützt den Fahrer bei der Einhaltung von Tempolimits und warnt bei Überschreitungen.
5. Aufmerksamkeitsassistent: Analysiert das Fahrverhalten und erkennt Anzeichen von Müdigkeit oder nachlassender Konzentration.
6. Schnittstelle für Alcolock: Ermöglicht den späteren Anschluss einer Alkohol-Wegfahrsperre, ohne diese bereits verpflichtend vorzuschreiben.
7. Ereignisdatenspeicher (EDR): Zeichnet anonymisierte Fahrzeugdaten bei Unfällen auf, um Unfallhergänge besser rekonstruieren zu können.
8. Notbremslicht: Aktiviert bei starker Verzögerung ein auffälliges Warnsignal für den nachfolgenden Verkehr.
9. Totwinkel-Warner für Lkw und Busse: Erkennt beim Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel und warnt den Fahrer.
10. Rückfahrassistent: Warnt beim Rückwärtsfahren vor Hindernissen und bremst bei Bedarf selbstständig.
Die neuen Assistenzsysteme sind ab dem Jahr 2026 zwingende Voraussetzung für jede Erstzulassung. Fahrzeuge ohne die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neu zugelassen werden.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge gilt hingegen Bestandsschutz. Eine gesetzliche Pflicht zur Nachrüstung besteht nicht.
Für Käufer von Neuwagen wird die Prüfung der technischen Ausstattung künftig noch wichtiger. Insbesondere bei Importfahrzeugen oder länger stehenden Lagerfahrzeugen kann es entscheidend sein, ob alle Pflichtsysteme tatsächlich verbaut sind.
Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Technik, kann dies dazu führen, dass die Zulassung verweigert wird – selbst bei einem bereits geschlossenen Kaufvertrag. Eine frühzeitige rechtliche und technische Prüfung kann daher sinnvoll sein.
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