Burcu Bostan
    Burcu Bostan 19.12.2025 5 Minuten

    Der europäische Gesetzgebungsprozess zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor könnte eine neue Richtung einschlagen. Aktuelle Pläne der EU-Kommission sehen vor, das strikte Verbot ab 2035 zu lockern und Neuzulassungen weiter zu ermöglichen. Damit ergibt sich ein neuer Blick auf die künftige Struktur des Fahrzeugmarktes.


    Das Wichtigste in Kürze:
    • Verbrenner-Neuwagen sollen auch nach 2035 zulassungsfähig bleiben.
    • Die Vorgesehene CO₂-Reduktion liegt bei 90 Prozent statt vollständiger Emissionsfreiheit.
    • Ausgleich über klimafreundliche Kraftstoffe und grüne Produktion geplant.
    • Der Beschluss von EU-Parlament und Mitgliedstaaten steht aus.


    Reform mit Signalwirkung

    Die EU-Komission hat vorgeschlagen, das bisherige Verbrenner-Aus anzupassen. Damit sollen Neuwagen mit Verbrennungsmotor trotz Klimazielen weiterhin möglich sein, wenn sie strenge Richtlinien erfüllen.

    Der Rechtsrahmen wäre damit weniger starr als ursprünglich geplant und würde den Übergang zu alternativen Antrieben flexibler gestalten. Industrieseitig wird der Vorschlag überwiegend positiv bewertet, da er Investitionsrisiken reduziert und Planungssicherheit schafft.



    Kompensation als Schlüssel?

    Die Zulassung soll künftig an ein Ausgleichssystem geknüpft werden: Restemissionen müssen über synthetische Kraftstoffe und CO₂-reduzierte Materialien ausgeglichen werden.

    Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Verbrennungsmotoren die europäischen Klimapfade nicht gefährden und zugleich technologische Innovationen fördern.



    Nächste Schritte im Verfahren

    Der Entwurf liegt nun zur Abstimmung im Europäischen Parlament und im Ministerrat. Anpassungen sind möglich – sowohl Verschärfungen als auch weitere Lockerungen stehen zur Diskussion.

    Die zeitliche Perspektive ist ungewiss: Gesetzgebungsverfahren dieser Art können sich erfahrungsgemäß über Monate oder Jahre erstrecken.






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    Quellen & weiterführende Hinweise

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