Burcu Bostan
    Burcu Bostan 20.02.2026 5 Minuten

    Während Schnee und Frost für schwierige Bedingungen sorgen, verzichten manche weiterhin auf Winterreifen. Die Polizei überprüft aktuell verstärkt die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. Kontrolliert werden neben der Bereifung auch Sichtverhältnisse und Schneelasten auf dem Autodach.


    Das Wichtigste in Kürze:
    • Die situative Winterreifenpflicht greift bei Glatteis und Schneematsch.
    • Maßgeblich ist die konkrete Gefahrenlage auf der Straße.
    • Fehlende Winterreifen führen zu Bußgeld und Punkten.
    • Auch eingeschränkte Sicht durch Schnee oder Eis wird geahndet.


    Kontrollen decken fehlende Winterreifen auf

    Schnee, Eis und Schneematsch sorgen vielerorts für schwierige Straßenverhältnisse. Dennoch sind bei Verkehrskontrollen immer wieder Fahrzeuge ohne Winterreifen aufgefallen. Dabei gilt die situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) immer dann, wenn winterliche Glätte herrscht – unabhängig vom Kalenderdatum.

    Wer ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung, können die Sanktionen weiter steigen. Winterreifen verbessern bei niedrigen Temperaturen die Haftung deutlich und sorgen für mehr Sicherheit auf glatter Fahrbahn.



    Vereiste Scheiben und Schneereste im Visier

    Neben der Bereifung nimmt die Polizei auch den Zustand der Fahrzeuge genauer in den Blick. Verschneite oder vereiste Scheiben schränken die Sicht erheblich ein. Auch Schnee auf dem Autodach kann während der Fahrt abrutschen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

    Bereits eingeschränkte Sicht wird ab 25 Euro geahndet. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall fallen die Beträge deutlich höher aus. Vor Fahrtantritt sollten daher alle Scheiben sowie das Dach vollständig von Schnee und Eis befreit werden, um sicher und regelkonform unterwegs zu sein.



    Winterpflicht missachtet: Viele Fahrzeuge ohne passende Bereifung

    Winterliche Straßenverhältnisse gehören derzeit zum Alltag – doch nicht jedes Fahrzeug ist entsprechend ausgerüstet. Bei Kontrollen stellt die Polizei immer wieder fest, dass Autofahrer trotz Glätte ohne Winterreifen unterwegs sind. Entscheidend für die Pflicht ist allein die konkrete Wetterlage, nicht ein festes Datum im Kalender (§ 2 Abs. 3a StVO).

    Wer bei Schnee oder Eis ohne geeignete Reifen fährt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Bei zusätzlichen Beeinträchtigungen oder Gefährdungen kann es noch teurer werden. Winterreifen erhöhen gerade bei niedrigen Temperaturen die Stabilität und verkürzen den Bremsweg spürbar.



    Polizei achtet auch auf freie Sicht und geräumte Dächer

    Im Fokus der Kontrollen steht zudem der allgemeine Fahrzeugzustand. Immer wieder sind Autos mit vereisten Scheiben oder Schnee auf dem Autodach unterwegs. Solche Nachlässigkeiten können andere Verkehrsteilnehmer gefährden, etwa wenn Eisplatten herabfallen oder die Sicht eingeschränkt ist.

    Eingeschränkte Sicht wird ab 25 Euro geahndet, bei Gefährdung oder Unfall steigen die Sanktionen deutlich. Vor Fahrtbeginn sollte das Fahrzeug daher vollständig von Schnee und Eis befreit werden – für mehr Sicherheit und um Bußgelder zu vermeiden.


      Bußgeldern im Winter im Überblick:

      Ob mangelhafte Winterbereifung oder nicht vollständig geräumte Scheiben: Winterliche Verkehrsverstöße bleiben nicht folgenlos.

      Mehr zu den Bußgeldern im Winter





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