Autor: Saad Bouziane
| Veröffentlicht am: 08.01.2025 | Lesezeit: 3 min
Das Verkehrsstrafrecht bildet die Schnittstelle zwischen Verkehrs- und Strafrecht und befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr. Es dient dem Schutz der Verkehrssicherheit und ahndet schwerwiegende Verstöße, die über einfache Ordnungswidrigkeiten hinausgehen.
Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Dazu zählen Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und die Teilnahme an illegalen Straßenrennen. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, ziehen diese Delikte schwerwiegende Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich.
Die Strafen im Verkehrsstrafrecht variieren je nach Schwere des Delikts. Sie reichen von Geldstrafen und Punkten im Fahreignungsregister bis hin zu Fahrverboten und der Entziehung der Fahrerlaubnis. In schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern können sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht kann dabei helfen, die Strafen zu minimieren.
Ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht sollte so früh wie möglich kontaktiert werden, insbesondere wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Rechte schützen, Akteneinsicht beantragen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, um die möglichen Strafen zu reduzieren oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Eine professionelle Beratung ist besonders wichtig, da das Verkehrsstrafrecht komplex ist und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und schwerwiegende Verstöße entsprechend zu sanktionieren. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten, die meist mit Bußgeldern geahndet werden, ziehen Straftaten im Verkehr häufig Gerichtsverfahren und strengere Strafen nach sich.
Ordnungswidrigkeiten sind weniger schwerwiegende Verstöße gegen Verkehrsregeln, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Sie werden in der Regel mit Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister und ggf. Fahrverboten geahndet. Straftaten hingegen sind schwerwiegende Verstöße, die eine höhere Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen und daher mit Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft werden.
Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten. Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Verbindung mit auffälligem Fahrverhalten kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, unabhängig vom Fahrverhalten.
Dieser Tatbestand liegt vor, wenn durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen von bedeutendem Wert entsteht. Beispiele sind das Überfahren von roten Ampeln oder das Überholen in unübersichtlichen Kurven.
Wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen, macht sich der Fahrerflucht schuldig. Dies gilt auch, wenn kein Personenschaden entstanden ist.
Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Dies umfasst sowohl das Fahren ohne jemals erworbene Fahrerlaubnis als auch das Fahren trotz entzogener oder vorübergehend eingezogener Fahrerlaubnis.
Die Teilnahme an illegalen Straßenrennen stellt eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit dar und wird entsprechend hart bestraft. Seit 2017 sind nicht nur die Veranstalter, sondern auch die Teilnehmer solcher Rennen strafbar.
Je nach Schwere des Delikts können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Bei Ersttätern und weniger gravierenden Verstößen sind Geldstrafen üblich, während bei schweren oder wiederholten Vergehen Freiheitsstrafen drohen.
Neben Geld- oder Freiheitsstrafen kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Bei besonders schweren Verstößen erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis, wobei eine Sperrfrist für die Neuerteilung festgelegt wird.
Straftaten im Straßenverkehr werden mit zwei oder drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei acht oder mehr Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet diese, ob Anklage erhoben wird. Im anschließenden Gerichtsverfahren wird über Schuld oder Unschuld des Angeklagten und die entsprechende Strafe entschieden.
Um Verkehrsstraftaten vorzubeugen, ist die Einhaltung der Verkehrsregeln essenziell. Bei Unsicherheiten oder nach einem Verkehrsdelikt ist es ratsam, einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Dieser kann über die möglichen Konsequenzen aufklären und eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickeln.
Das Verkehrsstrafrecht schützt die Sicherheit im Straßenverkehr und ahndet schwere Verstöße wie Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht mit strengen Strafen. Wer die Regeln kennt und sich rechtzeitig beraten lässt, kann schwerwiegende Konsequenzen vermeiden. Bei einem Verkehrsdelikt ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt essenziell, um Rechte zu wahren und Strafen zu minimieren.
Wir prüfen kostenlos Ihre Unterlagen und Ihre Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen Ihren Verstoß ohne jegliche Kosten für Sie.
1. Anfrage senden: Klicken Sie auf Kostenlose Erstberatung, füllen Sie das Formular aus und senden Sie uns im Idealfall das Behördenschreiben zu.
2. Kostenlose Ersteinschätzung: Wir nehmen uns gerne Zeit, um Ihren Fall im Detail zu prüfen, und werden uns zeitnah telefonisch bei Ihnen melden.
3. Schnelles Ergebnis: Sie erhalten von uns eine Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen den Verstoß. Ihnen entstehen dabei keine Kosten. Danach können Sie selbst oder mit unserer Hilfe Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen.
Sparen Sie Zeit und Mühe bei der Suche nach einer Lösung. Wir kümmern uns um den Einspruch. Kostenlose Erstberatung.
Ich hatte zwei Ordnungswiedrigkeiten begangen, beide male zu schnell unterwegs. Die Rechtsanwaltkanzlei Stolle legte in beiden Fällen Einspruch ein und beide Bußgeldbescheide wurden eingestellt. Ich bin sehr zufrieden und kann die Rechtsanwaltkanzlei Stolle mit bestem Gewissen weiterempfehlen.
War positiv überrascht ,der schnellen Kontaktaufnahme zu meinem Sachverhalt . Die Zusammenarbeit erfolgte per Telefon oder Mail. Ich war immer auf dem Laufenden . Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit der Kanzlei Stolle und kann Diese Kanzlei weiter Empfehlen.
War erst skeptisch, da ich eher selten Dienste aus dem Internet in Anspruch nehme. Die Kontaktaufnahme erfolgte sehr schnell und ich musste mich um nichts weiter kümmern. Bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden, da das Verfahren auf Grund der Arbeit der Rechtsanwaltsgesellschaft Stolle eingestellt wurde. Werde mich bei Unklarheiten wieder hier melden. Danke
Teilen Sie den Artikel! Lassen Sie auch andere an unserem Wissen Teil haben.