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Kategorie: Verkehrsstrafrecht
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Willkommen auf unserem umfassenden Infoportal für Verkehrsstrafrecht. Hier finden Sie verlässliche Antworten auf Ihre Fragen rund um Verkehrsverstöße, Bußgelder, Führerscheinentzug und aktuelle Gesetzesänderungen. Unser Ziel ist es, Sie mit allen relevanten Informationen zu Verkehrsstrafrecht, Unfallregelungen und den Folgen von Verkehrsverstößen zu unterstützen – verständlich, praxisnah und stets auf dem neuesten Stand.

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Infoportal für Verkehrsstrafrecht

Mit verständlichen Erklärungen, praxisnahen Ratschlägen und bewährten Lösungen stehen wir Ihnen zur Seite, um sich im komplexen Bereich des Verkehrsstrafrechts zurechtzufinden. Unser Ziel ist es, Ihnen bei rechtlichen Fragen und Herausforderungen effektiv zu helfen und Ihre Rechte konsequent zu schützen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um schwierige Situationen erfolgreich zu bewältigen.

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Verkehrsstraftaten: Bei Vorwürfen wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Beratung und vertreten Sie vor Gericht, um Sanktionen zu minimieren oder abzuwenden.
  • Führerscheinangelegenheiten: Ein drohender Führerscheinentzug oder Probleme durch Punkte in Flensburg? Wir unterstützen Sie mit fundierter rechtlicher Expertise und helfen Ihnen, Ihren Führerschein zu schützen.
  • Unfallflucht und Versicherungsbetrug: Wenn Ihnen Unfallflucht oder Versicherungsbetrug vorgeworfen wird, stehen wir an Ihrer Seite, um die Vorwürfe zu prüfen und Ihnen eine starke Verteidigung zu bieten.
  • Bußgeldverfahren mit strafrechtlicher Relevanz: Bei schwerwiegenden Vorwürfen, wie überhöhter Geschwindigkeit oder Rotlichtverstößen, die strafrechtliche Folgen haben könnten, unterstützen wir Sie, Ihre Position zu stärken und mögliche Strafen abzuwenden.
  • Rechtsschutz und Kostenübernahme: Wir helfen Ihnen dabei, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die nicht nur Ihre Anwalts- und Verfahrenskosten übernimmt, sondern Sie auch in weiteren rechtlichen Angelegenheiten absichert.
  • Das Verkehrsstrafrecht umfasst strafrechtliche Regelungen, die im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen stehen. Dazu gehören Straftaten wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr.
  • Trunkenheit am Steuer kann eine hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg, den Führerscheinentzug und in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Bereits ab 0,3 Promille kann es bei auffälligem Fahrverhalten strafrechtliche Konsequenzen geben, ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit.
  • Falls Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen wird, sollten Sie umgehend einen Anwalt kontaktieren. Es kann schwerwiegende Folgen haben, wie Punkte in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis. Mit einer kompetenten Verteidigung können Missverständnisse oder mildernde Umstände geklärt werden.
  • Ein Führerscheinentzug droht bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder wiederholten schweren Verkehrsverstößen. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind und mögliche Fehler in der Beweisführung aufdecken, um den Entzug zu verhindern.
  • Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten können strafrechtliche Vorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Raum stehen. Es ist entscheidend, schnell einen Anwalt einzuschalten, der Ihre Interessen vertritt und mögliche strafrechtliche Konsequenzen minimiert.
Kay Stolle - RechtAktuell
Unsere Empfehlung für Verkehrsrecht/Stolle RG mbH

Basierend auf über 1.540 Kundenbewertungen, empfehlen wir die Stolle RG mbH als renommierte Experten im Verkehrsstrafrecht. Unsere Kunden bestätigen die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz von Stolle RG mbH.

4,9 1.548 Bewertungen
Durchschnittliche Kundenbewertungen
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RechtAktuell MARCELLO BELLINI
Verifizierte Bewertung
08

Ich hatte zwei Ordnungswiedrigkeiten begangen, beide male zu schnell unterwegs. Die Rechtsanwaltkanzlei Stolle legte in beiden Fällen Einspruch ein und beide Bußgeldbescheide wurden eingestellt. Ich bin sehr zufrieden und kann die Rechtsanwaltkanzlei Stolle mit bestem Gewissen weiterempfehlen.

RechtAktuell KLAUS FRANKE
Verifizierte Bewertung
06

War positiv überrascht ,der schnellen Kontaktaufnahme zu meinem Sachverhalt . Die Zusammenarbeit erfolgte per Telefon oder Mail. Ich war immer auf dem Laufenden . Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit der Kanzlei Stolle und kann Diese Kanzlei weiter Empfehlen.

RechtAktuell STEFFEN OTTO
Verifizierte Bewertung
09

War erst skeptisch, da ich eher selten Dienste aus dem Internet in Anspruch nehme. Die Kontaktaufnahme erfolgte sehr schnell und ich musste mich um nichts weiter kümmern. Bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden, da das Verfahren auf Grund der Arbeit der Rechtsanwaltsgesellschaft Stolle eingestellt wurde. Werde mich bei Unklarheiten wieder hier melden. Danke

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Übersicht zu Verkehrsstraftaten:

Straf­tatStra­fe*Punk­teNeben­strafe
fahr­lässi­ge Tö­tungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
fahr­lässi­ge Kör­per­ver­let­zungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Nöti­gungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
gefähr­licher Ein­griff in den Bahn-, Schiffs- und Luft­verkehrFrei­heits­strafe zwischen 6 Mona­ten und 10 Jahren2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
gefähr­licher Ein­griff in den Straßen­verkehrGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Gefähr­dung des Straßen­verkehrsGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
verbo­tenes Auto­rennenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Fahrer­fluchtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Trunken­heit im VerkehrGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Voll­rauschGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
unter­lassene Hilfe­leistungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Fahren ohne (gültige) Fahr­erlaub­nisGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Kenn­zeichen­miss­brauchGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
* für den Grundtatbestand
** bei Fahrverbot 2, bei Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte

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