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Alles rund um Erbrecht.

Kategorie: Erbrecht
Erstberatung: Kostenlos
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Willkommen auf unserem umfassenden Infoportal für Erbrecht, wo Sie Antworten auf Ihre Fragen finden und sich über aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen informieren können. Unser Ziel ist es, Ihnen eine zuverlässige Quelle für alles rund um Erbrecht und mehr zu bieten.

Infoportal für Erbrecht

Mit klaren Erklärungen, praktischen Ratschlägen und nützlichen Ressourcen unterstützen wir Sie im Erbrecht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Rechte effektiv zu schützen und durchzusetzen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Beratung zu Erbangelegenheiten: Wir bieten umfassende rechtliche Beratung zu allen Fragen des Erbrechts – von der Testamentserstellung bis zur Nachlassplanung. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher zu gestalten und Streitigkeiten vorzubeugen.
  • Testamentserstellung und -prüfung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines wirksamen Testaments und prüfen bestehende Verfügungen auf rechtliche Sicherheit. So stellen wir sicher, dass Ihr letzter Wille eindeutig und rechtskonform umgesetzt wird.
  • Erbauseinandersetzungen: Unsere Kanzlei begleitet Sie bei der Klärung von Erbansprüchen und der Aufteilung des Nachlasses. Wir setzen uns für faire Lösungen ein – außergerichtlich oder vor Gericht.
  • Pflichtteilsansprüche: Wir beraten und vertreten Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsforderungen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
  • Es gilt die gesetzliche Erbfolge: Zuerst die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), daneben der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner. Die Quote des Ehegatten richtet sich u. a. nach dem Güterstand: neben Kindern i. d. R. ¼, in Zugewinngemeinschaft erhöht sich das auf ½ (§ 1931 BGB i. V. m. § 1371 BGB). Die Kinder teilen sich den Rest. Ohne Kinder: Ehegatte ¾, Eltern/Geschwister den Rest.
  • Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, der Ehegatte und (wenn keine Abkömmlinge existieren) die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil ist Geldanspruch in Höhe von der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Verjährung: regelmäßig 3 Jahre ab Jahresende der Kenntnis von Erbfall und Enterbung; absolute Verjährung 30 Jahre.
  • Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen; bei Auslandsbezug (Erblasser lebte nur im Ausland oder Erbe hält sich beim Fristbeginn im Ausland auf) 6 Monate. Beginn: mit Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung; bei Testament/Erbvertrag frühestens mit der gerichtlichen Eröffnung (§ 1944 BGB). Offizielle Merkblätter der Justizbehörden bestätigen das.
  • Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament/Erbvertrag plus Eröffnungsprotokoll vor, genügt das oft als Erbnachweis – gegenüber Banken, Behörden, Grundbuchamt. Selbst ein handschriftliches Testament kann bei klarer Erbfolge genügen (BGH, 05.04.2016 – XI ZR 440/15). Ein Erbschein ist vor allem dann nötig, wenn kein eindeutiger Erbnachweis existiert oder Zweifel bestehen.
  • Die Erbschaft ist i. d. R. innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Freibeträge u. a.: Ehegatten/LP 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €; Steuersätze je nach Steuerklasse. (Weitere Besonderheiten möglich, z. B. Versorgungsfreibetrag.)
Kay Stolle - RechtAktuell
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